Fahrerassistenzsysteme Nutzfahrzeuge
Fahrerassistenzsysteme können erheblich zur Vermeidung von Verkehrsunfällen beitragen. Während ihre Verwendung in Personenkraftwagen erfreulich zunimmt, ist die Ausstattungsrate in Nutzfahrzeugen (Omnibusse, Lastkraftwagen und Anhänger) noch sehr gering. Gerade angesichts der Schwerstunfälle mit Nutzfahrzeugen vor allem auf Autobahnen mit Toten und hohem volkswirtschaftlichen Schäden kommt der Ausrüstung solcher Fahrzeuge mit verkehrssicherheitshöhenden Fahrerassistenzsystemen als Standard-Ausstattung neuer Fahrzeuge besondere Bedeutung zu.

- Quelle: WABCO
Problematik
Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit hat die EU-Kommission 2009 mit der allgemeinen Sicherheitsverordnung 661/2009/EC mehrere Maßnahmen ergriffen. Unter anderem werden damit drei wichtige, verkehrssicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme europaweit für neue Fahrzeuge zeitlich gestaffelt verpflichtend vorgeschrieben:
- In einem ersten Schritt wird der Einbau von elektronischen Fahrstabilitätsregelsystemen (EVSC), bekannt als ESP oder ESC, für alle neuen Fahrzeuge vorhandender Typen (Pkw, Omnibusse, Lkw und Anhänger) ab 1. November 2014, für neue Fahrzeugtypen ab 1. November 2011 Pflicht. Die positive Wirkung entsprechender Systeme ist im Markt und durch mehrere Untersuchungen nachgewiesen. Unstrittig ist der erhebliche Nutzen dieser Systeme gerade auch für schwere Reisebusse sowie Lastkraftwagen und deren Anhänger. Eine Ausrüstung aller neuen Fahrzeuge wäre deshalb bereits früher als nach der EU-Vorschrift vorgesehen möglich und wünschenswert.
- In einem zweiten Schritt werden Spurverlassenswarner (LDWS, Lane Departure Warning Systems) sowie fortschrittliche Notbremssysteme (AEBS, Advanced Emergency Braking Systems) für neue Nutzfahrzeuge verpflichtend. Dies betrifft Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen sowie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t mit neuer Typzulassung ab 1. November 2013 und alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 1. November 2015.
Auch Spurverlassenswarner und Notbremssysteme – diese als Weiterentwicklung von Abstandsregeltempomaten und intelligenten Bremsassistenten – sind bereits auf dem Markt, die gesetzlichen Wirkanforderungen sind dagegen noch nicht abschließend festgelegt.
Fortschrittliche Notbremssysteme sollen
- eine Notsituation automatisch erkennen sowie durch eine Warnung dem Fahrer Gelegenheit geben, durch geeignete Brems- oder Lenkmanöver eine Kollision selbst zu verhindern, oder
- wenn keine Reaktion des Fahrers erfolgt, das Bremssystem des Fahrzeuges aktivieren, um eine Kollision zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren.
Bisher auf dem Markt verfügbare Abstandsregeltempomaten und Notbremssysteme erkennen und reagieren auf bewegte Ziele, d.h. voraus fahrende oder anhaltende Fahrzeuge, jedoch noch nicht zuverlässig auf stehende Ziele, z.B. Baustellensicherungsfahrzeuge. Dennoch tragen diese Systeme in erheblichem Maße zur Reduzierung von Unfällen bei, auch weil sie einen unaufmerksamen Fahrer bei der Erkennung von kritischen Situationen unterstützen und durch autonomes Bremsen die kinetische Energie reduzieren.
Auf der IAA für Nutzfahrzeuge 2010 angebotene und bereits zeitnah verfügbare Systeme können bei guten Fahrbahnbedingungen das Fahrzeug autonom bis in den Stillstand abbremsen und so einen Auffahrunfall vollständig vermeiden, ohne dem Fahrer dessen Eingriffsmöglichkeiten zu nehmen, dies auch bei stehenden Voraus-Fahrzeugen.
Die Deutsche Verkehrswacht erwartet deshalb, dass die mit der EU-Verordnung ab 2013 vorgeschriebenen Notbremssysteme gegenüber den bisher käuflichen Systemen weiterentwickelt sein werden und rechtzeitig auch auf stillstehende Voraus-Fahrzeuge warnen und reagieren werden.
Unabhängig davon kann die erschreckende Zahl von Unfällen mit schweren Omnibussen und Lastzügen und die verheerende Wirkung solcher Unfälle durch breiten Einsatz bereits auf dem Markt verfügbarer Fahrstabilitätsregelsysteme (ESP, ESC), Spurverlassenswarner und Notbremssysteme/Notbremsassistenten kürzerfristig reduziert werden.
Empfehlung
Die Verkehrswachten begrüßen die Initiative der EU, fordern aber, dass mit der einschlägigen EU-Verordnung und in den dafür noch festzulegenden Anforderungen für neue Nutzfahrzeuge ab 2013 nicht weniger Sicherheit verlangt wird, als der neueste Stand der Technik in Europa bereits hergibt.
Die Verkehrswachten fordern Fahrzeugindustrie und Flottenbetreiber auf, möglichst zügig solche Sicherheitssysteme zur Standardausrüstung ihrer schweren Nutzfahrzeuge zu machen. Das gilt in einem ersten Schritt vor allem für ausgereift verfügbare Fahrstabilitätsregelsysteme (ESP, ESC) nicht nur in Reisebussen, sondern auch in schweren Sattelkraftfahr-zeugen, aber auch für Fahrspurverlassenswarner sowie Notbremssysteme für alle schweren Omnibusse und Lastkraftwagen.
Präsidium und Vorstand der Deutschen Verkehrswacht 2010


