Verkehrsgerichtstag in Goslar – DVW begrüßt Beschluss zu Pedelecs

Berlin, 27. Januar 2012: Pedelecs, also Fahrräder mit elektronischer Antriebsunterstützung, werden nicht nur bei Senioren immer beliebter. Da mit Pedelcs gerade von untrainierten Personen in der Regel höhere Geschwindigkeiten als mit normalen Stadtfahrrädern erreicht werden, ist eine Steigerung des Unfallrisikos zu befürchten. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die heute auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar beschlossene Empfehlung zum Tragen eines Fahrradhelms für Nutzer der langsamen Pedelec-Klasse 25.

„Die überwiegende Zahl der verkauften Pedelecs fällt in die Klasse bis 25km/h. Eine Helmempfehlung für Fahrer von Pedelecs, wie die Deutsche Verkehrswacht sie auch für alle anderen Radfahrer ausspricht, ist daher praxisnah und macht keine gesonderte Kategorisierung dieser Fahrräder notwendig“, so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D.

Fahrer von Elektrofahrrädern müssen damit rechnen, dass ihre Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt wird und sich bei plötzlich auftauchenden Hindernissen der Bremsweg ihres Zweirads verlängert. Ein Helm kann bei einem Sturz schwere oder tödliche Kopfverletzungen verhindern.

Für die Fahrer der schnellen Pedelec-Klasse 45 (auch S-Pedelec genannt) fordert der Verkehrsgerichtstag die Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht. Auch die Deutsche Verkehrswacht sieht diesen Handlungsbedarf und hat sich bereits auf ihrer Jahreshauptversammlung im Mai für eine solche Regelung stark gemacht.

Den Beschluss der Deutschen Verkehrswacht zum Thema Pedelcs finden Sie hier:

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