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Berlin, 02. November 2011: Leser der Straßenverkehrsordnung werden oft mit Begriffen konfrontiert, die selbst den geschulten Verkehrsteilnehmer zu einem Stirnrunzeln bewegen. Damit Sie nicht länger im Dunkel tappen und sicher und routiniert durch den Straßenverkehr und ihre gesetzliche Ordnung finden, hat die Deutsche Verkehrswacht für Sie einige Begriffe zusammen getragen und erklärt die eigentliche Bedeutung:

  • Einfädelungsstreifen / Ausfädelungsstreifen: Wer häufig Autobahnen und Bundesstraßen nutzt, wird sie kennen. Gemeint sind Auf- und Abfahrten. (§ 7a, StVO)
  • Fahrtrichtungsanzeiger: Zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, wo es lang geht. Dient der Kommunikation zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern, die sich ansonsten weder kennen noch etwas zu sagen haben. Gemeint ist der Blinker. (u.a. §7, StVO)
  • Wartepflichtiger: Hier ist kein Mitglied einer Krankenkasse beim Arztbesuch gemeint, sondern der Führer des Fahrzeugs, welches Vorfahrt gewähren muss. Wartepflichtig wird ein Autofahrer entweder durch Anordnung eines entsprechenden Verkehrszeichens oder, bei Abwesenheit eines solchen Zeichens, durch die einfache Regel „Rechts vor Links“ (§8, StVO)
  • Parkraumbewirtschaftungszone: In der Innenstadt für viele Autofahrer Mangelware und bei ordnungsgemäßer Benutzung meist verbunden mit horrendem Geldverlust im Eintausch gegen ein Parkticket.  Hier handelt es sich um eine Parkfläche/Parkhaus für mehrere Autos. (§13, StVO)
  • Schallzeichen: Auch wenn einige Verkehrsteilnehmer für alle hörbar Schallzeichen mit Ihrer Musikanlage erzeugen, ist in der Straßenverkehrsordnung hier die Hupe eines Kraftfahrzeugs gemeint. Gut zu wissen: „Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.“ (§16, StVO)
  • Wechsellichtzeichen: Hiermit ist nicht der Blinker (siehe Fahrtrichtungsanzeiger), sondern die diskolichtähnliche Beleuchtung mit zwei oder drei Farben gemeint. Springt immer im falschen Moment auf Rot und zwingt den Fahrer zum Anhalten. Im Gegensatz zum Dauerlichtzeichen, ist das Wechsellichtzeichen in der Lage, verschiedene Farben zu erzeugen. Gemeint ist die Ampel. Kommt besonders häufig an Stellen mit zwei oder mehr aufeinander treffenden Straßen vor. (§37, StVO)

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Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 70.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jedes Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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