Revision der Staatsanwaltschaft im Hamburger Alkohol-Raserfall ist richtig

Berlin, 19. Januar 2011: Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft nach der Entscheidung im Hamburger Alkohol-Raserfall in Revision gehen will. Bei dem Unfall wurden der ehemalige Nationalspieler Uwe Seeler und ein Fahrer schwer verletzt. „Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dem Strafmaß auseinander gesetzt hat und in Revision gehen will“, so der Präsident der Deutschen Verkehrswacht Kurt Bodewig, Bundesminister a.D..

Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen 22-Jährigen, der betrunken und unter Drogeneinfluss mit 220 Stundenkilometern Seelers Fahrzeug gerammt hatte. Erschwerend kommt hinzu, dass der Alkohol-Fahrer im Prozess den Fahrer des gerammten Fahrzeuges wahrheitswidrig bezichtigt hat, zu schnell gefahren zu sein. Tatsächlich fuhr Seelers Fahrer nur 80 Stundenkilometer.

Bei einer Blutprobe wurden 1,5 Promille Alkohol im Blut und Kokainkonsum festgestellt. Der Fahrer fuhr außerdem seinen Wagen ohne Führerschein. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte den Raser zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Das Strafmaß auf zehnmonatige Bewährung  ist der Staatsanwaltschaft zu gering. Das Urteil ist aus Sicht der Verkehrsexperten der DVW nicht nur unangemessen, sondern lässt für manche den fatalen Fehlschluss zu, dass jemand mit einer solchen kriminell zu nennenden Verhaltensweise nahezu ungeahndet davon kommt.

Für die Hochrisikogruppe der jungen Fahrer darf kein falsches Signal gesetzt werden, dass Alkohol am Steuer ein Kavaliersdelikt ist. Gerade Alkoholunfälle haben immer wieder verheerende gesundheitliche und soziale Folgen für die Unfallbeteiligten.

 

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