Licht, Klingel, Bremse: Sicherheitsausstattung des Fahrrads
Berlin, 13. April 2011: Beleuchtung, Bremsen, Klingel. Über diese sicherheitsrelevanten Bauteile muss ein Fahrrad verfügen. Welche rechtlichen Vorschriften dabei für Radler relevant sind und auf was für einen sicheren Betrieb zu achten ist, fasst die Deutsche Verkehrswacht für Sie zusammen:
- Jedes Fahrrad muss laut Paragraph 65, Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen. Ob es sich dabei um Felgen-, Scheiben-, oder Rücktrittbremsen handelt ist zweitrangig. Damit Radfahrer rechtzeitig anhalten können, sollten die Bremsen richtig eingestellt sein. Für eine sichere Funktion sollte sich der Bremshebel selbst bei starkem Zug nicht bis zum Lenker durchziehen lassen. Außerdem darf die Bremse nicht am Reifen scheuern, da dieser dabei beschädigt werden kann.
- Damit Radler bei Dunkelheit sehen und rechtzeitig gesehen werden, ist eine funktionierende Beleuchtung ihre Lebensversicherung. Relevant für die Beleuchtung ist Paragraph 67 der StVZO. Der vordere Scheinwerfer und das Rücklicht müssen zusammen eingeschaltet werden können und über einen Dynamo betrieben werden. Eine Ausnahme gilt nur für Rennräder unter 11 kg. Zudem muss jedes Fahrrad über einen weißen Reflektor vorne und einen roten Reflektor hinten verfügen. Wichtig sind außerdem je zwei Speichenreflektoren oder ringförmig zusammenhängte retroreflektierende weiße Streifen an Reifen oder Speichen. An den Pedalen müssen zudem nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein.
- Damit Radfahrer von Fußgängern und anderen Radfahrern gehört werden, müssen Fahrräder laut Paragraph 64a der StVZO über eine helltönende Glocke verfügen.
Wie wichtig ein verkehrssicheres Fahrrad ist, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2009 waren bei 1.448 Unfällen mit Personenschaden technische Mängel der Fahrräder für den Unfall verantwortlich.
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