Die Verkehrswacht

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) gehört zu den ältesten und größten  Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 70.000 ehrenamtlich Engagierten. Mit ihren Zielgruppenprogrammen, Aktionen und Veranstaltungen erreicht die DVW rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr.

JHV / Fachtagung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht findet vom 01. bis zum 02. Juni in Magdeburg statt. Wie bereits in den Vorjahren wird die DVW am ersten Tag eine Fachtagung durchführen und die Teilnehmer zum gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch einladen. In diesem Jahr wird sich die Veranstaltung mit der Zukunft des Radverkehrs beschäftigen. 

Termin: 01. -02. Juni 2012
Ort: MARITIM Hotel, Otto-von-Guericke-Str. 87, 39104 Magdeburg

Fachtagung
01. Juni 2012, 14-17 Uhr

JHV
02. Juni 2012, 9-14 Uhr

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Geschichte und Selbstverständnis

Die Verkehrswacht wurde am 8. November 1924 in Berlin gegründet mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu fördern und Verkehrsunfälle zu verhüten. Während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war sie verboten. Am 13. Dezember 1950 wurde sie als Bundesverkehrswacht e.V. neu gegründet und wenig später in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Nach dem Beitritt der DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz gilt die Satzung des Verbandes auch für die Neuen Bundesländer.

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Aufgaben und ehrenamtliche Mitarbeit

In den gemeinnützigen Verkehrswacht-Organisationen engagieren sich bundesweit rund 70.000 Menschen, die meisten ehrenamtlich. Sie leisten ihren Beitrag dazu, die Mobilität auf deutschen Straßen sicherer zu machen und die Zahl der Unfallopfer zu verringern.

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Organe und Gremien

Das oberste Organ der DVW ist die Hauptversammlung. Ergänzend gibt es die Organe  Vorstand und Präsidium. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Beirat beraten und unterstützt.

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Geschäftsstelle

Ihre Ansprechpartner bei der DVW sind

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Landesverkehrswachten

Die Verkehrswacht besteht neben der Geschäftsstelle aus 16 Landesverbänden und rund 630 Gebiets-, Kreis- und Ortsverkehrswachten. Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten zu den Landesverkehrswachten. Die Internetseiten der Landesverkehrswachten informieren Sie über die jeweiligen Schwerpunkte der Verkehrssicherheitsarbeit der Länder.

 

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Mitglieder

Bei der Deutschen Verkehrswacht können alle Unternehmen Mitglied werden, denen die Sicherheit auf deutschen Straßen ein Anliegen ist. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, Fördermitglied zu werden und den Jahresbeitrag individuell zu bestimmen.

Die Deutsche Verkehrswacht ist darüber hinaus stolz, Persönlichkeiten, die sich um die Verkehrssicherheit in ganz besonderer Weise verdient gemacht haben, als Ehrenmitglieder auszuzeichnen.

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Verbandszeitschrift

Die Verbandszeitschrift „mobil und sicher” erscheint seit 1994 mit je sechs Ausgaben pro Jahr. Das Magazin richtet sich an alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und wird darüber hinaus an die Mitglieder und Förderer der DVW verschickt. Weitere Zielgruppen sind Verkehrserzieher der Polizei, Moderatoren und Fachberater für Verkehrssicherheit sowie Meinungsbildner und Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, die in den Bereichen Straßenverkehr und Verkehrssicherheit arbeiten.

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Zwischenruf

Die schöne Stadt Flensburg im hohen Norden unseres Landes erfährt selten so viel Aufmerksamkeit wie in diesen Tagen. Nur Pech für die Stadt, dass es weniger um sie selbst geht, als vielmehr um den Ort, wo unsere Verkehrssünder registriert und archiviert werden.Und manchmal wird ein Vorhaben durch eine frühzeitige Debatte in eine falsche Deutung geschoben, die es so nicht verdient. Wenn der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages eine Generalamnestie für Verkehrssünder bei einer Neuregelung des Systems des Flensburger Verkehrsregisters vorschlägt, er hatte sich in  einem Interview mit der RP für den „harten Schnitt“ ausgesprochen, dann kommt beides zusammen.

Und leider interpretiert es ein Reformvorhaben als  Schutzmaßnahme für Raser, was es im konkreten Fall eben nicht ist. Das System des Verkehrsregisters mit seiner Punkteerfassung, die auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, wird vereinfacht und in Teilen sogar verschärft.Dieses „Archiv“ will der Bundesverkehrsminister entrümpeln und das Flensburger Punktesystem neu regeln. Dazu stellte er Ende Februar seine Eckpunkte in Berlin mit der Ankündigung vor, dass das neue Punktesystem Autofahrer stärker negativ bewerten will, die häufig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Statt 18 Punkte umfasst das System nur noch acht Punkte. Außerdem ändern sich die Tilgungsfristen, und es entfällt vor allem die Möglichkeit, pro aktiv durch Seminare Punkte abzubauen.

In der Flensburger Verkehrssünderkartei sollen Verstöße entweder mit einem oder zwei Punkten bewertet werden. Bei vier Punkten gibt es eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Außerdem wird ein Fahreignungsseminar fällig, bei dem auch über Fahrverhalten und Grundeinstellung des Fahrers gesprochen werde. Erreicht ein Fahrer acht Punkte, wird der Führerschein entzogen. Einige Sonderregelungen des derzeitigen Systems sollen abgeschafft werden.

Es betrifft vor allem die sogenannte Tilgungshemmung und die Überliegefrist. Sie sorgen dafür, dass Punkte nicht gestrichen wurden, obwohl die Tilgungsfrist abgelaufen ist, wenn ein neues Vergehen eintritt, beziehungsweise dass Punkte auch nach der Tilgungsfrist ein Jahr aufbewahrt werden. In Zukunft soll gelten: Ist eine Tilgungsfrist abgelaufen, wird der Punkt gelöscht. Dafür sollen zukünftig die Tilgungsfristen teilweise stark verlängert werden.

Ordnungswidrigkeiten, deren Punkte zurzeit zwei Jahre lang im System bleiben, sollen nach dem neuen System erst nach zweieinhalb oder fünf Jahren gelöscht werden. Verkehrsverstöße, die als Straftaten verurteilt wurden, sollen generell zehn Jahre im Register bleiben. Es soll auch nur noch zwei Punktekategorien geben:  Schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Kommt es zur Umsetzung des neuen Punktesystems, soll die alte Kartei in eine neue überführt werden. Wer derzeit sechs Punkte hat, hätte in dem neuen System drei Punkte, 14 Punkte würden zu sechs neuen Punkten, was wiederum ein Fahreignungsseminar erforderlich machen würde.Eine solche Vorgehensform ist keine faktische Erleichterung für potentielle Raser.

Der Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) bewertet die Punktereform positiv, da sie für mehr Transparenz sorge. Das derzeitige Regelungsdickicht sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen für den Laien nur schwer durchschaubar. Selbst für Behörden und Gerichte seien die Berechnungsvorschriften im Rahmen von Tilgungshemmungen und Überliege-fristen nur schwer zu handhaben. Wichtig sei aber darüber hinaus, dass in den vorgestellten Eckpunkten keine Amnestie für Verkehrssünder beim Übergang auf das neue System geplant ist.

Es ist die erforderliche Antwort auf mache leichtherzig ausgelöste Diskussion. Das Punktesystem muss helfen, besonders aggressive oder beratungsresistente Kraftfahrer zu identifizieren, auf eine sozialere Fahrleistung hinzuwirken oder sie sprichwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen. Allerdings muss dafür Sorge getragen werden, dass das neue System in den anstehenden Beratungen keine günstigere Bewertung von groben Verkehrsverstößen und keine Besserstellung für Mehrfachtäter hervorbringt. In diesem Zusammenhang kommt den Tilgungsfristen besondere Bedeutung zu:

Es ist richtig, wegfallende Tilgungshemmung durch ausreichend lange Fristen zu kompensieren. Die Unfallforschung des GDV hat übrigens in einem interdisziplinären Projekt schon 2011 festgestellt, dass „Unfallgeschehen und Sanktionierung von Regelmissachtungen vielfach nicht zueinander passen“ und dass das heutige System weder eine Präventionswirkung auf die Anzahl noch die Schwere der Unfälle habe.Die Diskussion hat begonnen, nicht nur im Vorstand der DVW. Wir werden sie auch im Verfahren im Sinne der Verkehrssicherheit kritisch-konstruktiv begleiten.

Ein einfaches, übersichtliches Punktesystem wird gebraucht – auch gerade im Hinblick auf die neuen Zahlen der Verkehrstoten für das vergangene Jahr: 3 991 Menschen starben im Jahr 2011 auf deutschen Straßen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies 343 Getötete oder 9,4 Prozent mehr als im Jahr 2010. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Jahr 2011 noch stärker als erwartet gestiegen. Erste Schätzungen von Dezember 2011 waren von einem Plus von 7 Prozent ausgegangen. Die Zahl der Personen, die schwer oder leicht verletzt wurden, erhöhte sich 2011 gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent auf etwa 391 500.

Aber das einfachste und übersichtlichste Regelsystem nützt nichts, wenn es nicht auch überwacht und kontrolliert wird. Rein statistisch gesehen kann man heute gut 200 Mal gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, ehe man dabei erwischt wird.

Ob aber vor allem „fleißige“ Punktesammler schneller bestraft werden - so rechnet Bundesminister Ramsauer damit, dass die Zahl der Führerschein-Entzüge um zehn Prozent von bisher rund 5000 jährlich auf 5500 ansteigen werde - hängt von vielen Faktoren ab: Klaren Regeln, konsequente Überwachung Ihrer Einhaltung und Sanktionen nach Kontrolle.

Besser wer wäre noch, wenn Regeln aus Einsicht in ihre Notwendigkeit einfach nur eingehalten werden.

Mehr Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung


Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Kurt Bodewig
Bundesminister a.D.,
Präsident der Deutschen Verkehrswacht e.V.,
Vizepräsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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