Organe und Gremien

Das oberste Organ der DVW ist die Hauptversammlung. Ergänzend gibt es die Organe  Vorstand und Präsidium. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Beirat beraten und unterstützt.

Die Hauptversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr. Sie nimmt den Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht entgegen, genehmigt den Jahresabschluss, entlastet Präsidium und Vorstand, stellt den Haushaltsplan fest, setzt die Mitgliedsbeiträge fest und beschließt die Satzung. Darüber hinaus wählt sie zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter und berät und beschließt über Anträge der Tagesordnung. Auch die Wahl des Präsidenten und der weiteren Präsidiumsmitglieder obliegt ihr.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und den Vorsitzenden/Präsidenten der Landesverkehrswachten. Die Hauptversammlung kann bis zu zwei weitere Mitglieder wählen, die den Vorstand ergänzen. Der Vorstand beschließt über alle Maßnahmen, die bundesweit durchgeführt werden sollen und über Angelegenheiten, die ihm das Präsidium oder Mitglieder des Vorstands vorlegen. Auch berät der Vorstand das Präsidium in Themen, die ihm von diesem vorgelegt werden.

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und acht Vize-Präsidenten. Das Präsidium leitet die Deutsche Verkehrswacht, gibt die strategische Ausrichtung vor und trifft alle Entscheidungen, die für die laufende Arbeit des Geschäftsführers grundlegend notwendig sind. Es hat ferner die Aufgabe, die DVW gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Nicht zuletzt ist das Präsidium für die Einstellung des Geschäftsführers verantwortlich, der vorab vom Vorstand gewählt wurde.

Aktuell besteht das Präsidium aus dem Präsidenten und acht Vizepräsidenten, von denen fünf Vorsitzende von Landesverkehrswachten und drei Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sind.

Der Beirat besteht aus dem Präsidium und Persönlichkeiten, die durch ihre Tätigkeit mit dem Thema Mobilität und Verkehrssicherheit verbunden sind. Auch besondere Förderer der Arbeit der DVW können in den Beirat berufen werden. Er sollte jedoch insgesamt nicht größer als 25 Personen sein, die ihre Amtszeit je für drei Jahre ausüben.

Der Beirat tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten einmal im Jahr. Seine wichtigste Aufgabe ist, Präsidium und Vorstand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.