Die schöne Stadt Flensburg im hohen Norden unseres Landes erfährt selten so viel Aufmerksamkeit wie in diesen Tagen. Nur Pech für die Stadt, dass es weniger um sie selbst geht, als vielmehr um den Ort, wo unsere Verkehrssünder registriert und archiviert werden.Und manchmal wird ein Vorhaben durch eine frühzeitige Debatte in eine falsche Deutung geschoben, die es so nicht verdient. Wenn der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages eine Generalamnestie für Verkehrssünder bei einer Neuregelung des Systems des Flensburger Verkehrsregisters vorschlägt, er hatte sich in einem Interview mit der RP für den „harten Schnitt“ ausgesprochen, dann kommt beides zusammen.
Und leider interpretiert es ein Reformvorhaben als Schutzmaßnahme für Raser, was es im konkreten Fall eben nicht ist. Das System des Verkehrsregisters mit seiner Punkteerfassung, die auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, wird vereinfacht und in Teilen sogar verschärft.Dieses „Archiv“ will der Bundesverkehrsminister entrümpeln und das Flensburger Punktesystem neu regeln. Dazu stellte er Ende Februar seine Eckpunkte in Berlin mit der Ankündigung vor, dass das neue Punktesystem Autofahrer stärker negativ bewerten will, die häufig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Statt 18 Punkte umfasst das System nur noch acht Punkte. Außerdem ändern sich die Tilgungsfristen, und es entfällt vor allem die Möglichkeit, pro aktiv durch Seminare Punkte abzubauen.
In der Flensburger Verkehrssünderkartei sollen Verstöße entweder mit einem oder zwei Punkten bewertet werden. Bei vier Punkten gibt es eine schriftliche Ermahnung, bei sechs Punkten eine Verwarnung. Außerdem wird ein Fahreignungsseminar fällig, bei dem auch über Fahrverhalten und Grundeinstellung des Fahrers gesprochen werde. Erreicht ein Fahrer acht Punkte, wird der Führerschein entzogen. Einige Sonderregelungen des derzeitigen Systems sollen abgeschafft werden.
Es betrifft vor allem die sogenannte Tilgungshemmung und die Überliegefrist. Sie sorgen dafür, dass Punkte nicht gestrichen wurden, obwohl die Tilgungsfrist abgelaufen ist, wenn ein neues Vergehen eintritt, beziehungsweise dass Punkte auch nach der Tilgungsfrist ein Jahr aufbewahrt werden. In Zukunft soll gelten: Ist eine Tilgungsfrist abgelaufen, wird der Punkt gelöscht. Dafür sollen zukünftig die Tilgungsfristen teilweise stark verlängert werden.
Ordnungswidrigkeiten, deren Punkte zurzeit zwei Jahre lang im System bleiben, sollen nach dem neuen System erst nach zweieinhalb oder fünf Jahren gelöscht werden. Verkehrsverstöße, die als Straftaten verurteilt wurden, sollen generell zehn Jahre im Register bleiben. Es soll auch nur noch zwei Punktekategorien geben: Schwere Verstöße (1 Punkt) und besonders schwere Verstöße (2 Punkte). Kommt es zur Umsetzung des neuen Punktesystems, soll die alte Kartei in eine neue überführt werden. Wer derzeit sechs Punkte hat, hätte in dem neuen System drei Punkte, 14 Punkte würden zu sechs neuen Punkten, was wiederum ein Fahreignungsseminar erforderlich machen würde.Eine solche Vorgehensform ist keine faktische Erleichterung für potentielle Raser.
Der Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) bewertet die Punktereform positiv, da sie für mehr Transparenz sorge. Das derzeitige Regelungsdickicht sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen für den Laien nur schwer durchschaubar. Selbst für Behörden und Gerichte seien die Berechnungsvorschriften im Rahmen von Tilgungshemmungen und Überliege-fristen nur schwer zu handhaben. Wichtig sei aber darüber hinaus, dass in den vorgestellten Eckpunkten keine Amnestie für Verkehrssünder beim Übergang auf das neue System geplant ist.
Es ist die erforderliche Antwort auf mache leichtherzig ausgelöste Diskussion. Das Punktesystem muss helfen, besonders aggressive oder beratungsresistente Kraftfahrer zu identifizieren, auf eine sozialere Fahrleistung hinzuwirken oder sie sprichwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen. Allerdings muss dafür Sorge getragen werden, dass das neue System in den anstehenden Beratungen keine günstigere Bewertung von groben Verkehrsverstößen und keine Besserstellung für Mehrfachtäter hervorbringt. In diesem Zusammenhang kommt den Tilgungsfristen besondere Bedeutung zu:
Es ist richtig, wegfallende Tilgungshemmung durch ausreichend lange Fristen zu kompensieren. Die Unfallforschung des GDV hat übrigens in einem interdisziplinären Projekt schon 2011 festgestellt, dass „Unfallgeschehen und Sanktionierung von Regelmissachtungen vielfach nicht zueinander passen“ und dass das heutige System weder eine Präventionswirkung auf die Anzahl noch die Schwere der Unfälle habe.Die Diskussion hat begonnen, nicht nur im Vorstand der DVW. Wir werden sie auch im Verfahren im Sinne der Verkehrssicherheit kritisch-konstruktiv begleiten.
Ein einfaches, übersichtliches Punktesystem wird gebraucht – auch gerade im Hinblick auf die neuen Zahlen der Verkehrstoten für das vergangene Jahr: 3 991 Menschen starben im Jahr 2011 auf deutschen Straßen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies 343 Getötete oder 9,4 Prozent mehr als im Jahr 2010. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Jahr 2011 noch stärker als erwartet gestiegen. Erste Schätzungen von Dezember 2011 waren von einem Plus von 7 Prozent ausgegangen. Die Zahl der Personen, die schwer oder leicht verletzt wurden, erhöhte sich 2011 gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent auf etwa 391 500.
Aber das einfachste und übersichtlichste Regelsystem nützt nichts, wenn es nicht auch überwacht und kontrolliert wird. Rein statistisch gesehen kann man heute gut 200 Mal gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, ehe man dabei erwischt wird.
Ob aber vor allem „fleißige“ Punktesammler schneller bestraft werden - so rechnet Bundesminister Ramsauer damit, dass die Zahl der Führerschein-Entzüge um zehn Prozent von bisher rund 5000 jährlich auf 5500 ansteigen werde - hängt von vielen Faktoren ab: Klaren Regeln, konsequente Überwachung Ihrer Einhaltung und Sanktionen nach Kontrolle.
Besser wer wäre noch, wenn Regeln aus Einsicht in ihre Notwendigkeit einfach nur eingehalten werden.
Mehr Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kurt Bodewig
Bundesminister a.D.,
Präsident der Deutschen Verkehrswacht e.V.,
Vizepräsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.
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